Fakten zur Sanierung des Vitelliusbades

17.08.20 –

1. Welche Varianten werden diskutiert?
 

Seitens der Verwaltung wurden zwei Lösungsansätze miteinander verglichen, hier bezeichnet als „kleine Lösung“ und „große Lösung“. Hinzu kommt ein Vorschlag der BI „Rettet das Freibad“, hier als BI-Variante bezeichnet.
 
 

Dabei ist die Ausgestaltung des Hallenbades als Kombibad inzwischen vermeintlich nicht mehr umstritten. Das Hallenbad wird zukünftig über das ganze Jahr geöffnet sein, was insbesondere bei kalten oder regnerischem Sommerwetter deutlich Vorteile gegenüber der heutigen Situation mit sich bringt. Im Hallenbad sind drei Becken vorgesehen:
 - ein 25-m-Schwimmerbecken, dieses soll 12,5 Meter breit werden und erlaubt so 6 Trainingsbahnen oder 5 Wettkampfbahnen;
 - ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, dieses soll eine Größe von 12,50 m x 8,00 m
 haben;
 - ein Plantschbecken mit 40 m2 Wasserfläche;
 - eine Sprunganlage mit 1-m-Brett und 3-m-Turm.
 
 

Die Wasserfläche im Hallenbad wird sich gegenüber heute von 250 m2 auf 450 m2 fast verdoppeln. An das Hallenbad soll zudem eine neue, ganzjährig nutzbare Großrutsche angedockt werden. 
 
 

Für den Freibadteil stehen folgende Varianten im Raum:
 

A. Variante „kleine Lösung“


Diese Lösung wurde in einem langen Planungs- und Entwicklungsprozess herausgearbeitet. Sie orientiert sich an der Bedarfsermittlung im Gutachten der Altenburg Unternehmensberatung. Dieses ist verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der Wasserfläche im Freibad. Zusammen mit den Becken des Hallenbades werden nach dieser Variante jedoch noch etwa zwei Drittel der heutigen Wasserfläche zur Verfügung stehen. Konkret werden das Abenteuer-, das Wärme- und das Nichtschwimmerbecken aufgegeben. Das 50-m-Becken wird unterteilt
 - in einen Schwimmerbereich mit drei 50-m-Bahnen 
 - sowie einem Erlebnis- und Nichtschwimmerbereich mit einer Wasserfläche von etwa 600 m2. 
 Die Gesamtwasserfläche des Beckens beträgt ca. 900 m2.
 
 

Die Auskleidung der Becken erfolgt in Edelstahl. Dieses Lösung ist beständig, wartungsarm und nachhaltig, da der Werkstoff am Ende der Lebensdauer der Anlage wiederverwertet werden kann. 
 
 

Die „kleine Lösung“ wird von der Mehrheit des Stadtrates als die geeignete Variante angesehen. 
 

B. Variante „Große Lösung“


Auf Betreiben der Bürgerinitiative wurde durch die Planer der Erhalt des Freibades in der jetzigen Form und Größe untersucht. Es wurden Materialgutachten vom Beton und Fliesen angefertigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Betonkonstruktion der Becken einwandfrei ist. Die Fliesenauskleidung ist in nennenswertem Umfang schadhaft, ebenso die Dehnungsfugen und Beckenköpfe. Einzelheiten dazu sind unter Abschnitt 3 erläutern. Da die Beckenhydraulik und die Volumenströme an das aktuelle Regelwerk (DIN 19643) anzupassen sind schlagen die Planer eine Neuverlegung der Leitungen und eine Auskleidung der Becken in Edelstahl vor. 
 
 Die „große Lösung“ wird von allen Stadtratsmitgliedern als - zumindest derzeit - nicht umsetzbar betrachtet.
 
 

C. „BI-Variante“


Diese Variante, vorgeschlagen durch die BI, wurde durch das Ratsmitglied Michael Praeder im Stadtrat inhaltlich aufgegriffen und zur Abstimmung gestellt. Sie stellt das Minderheitenvotum dar. Sie wird bedarfsgerecht genannt, ist jedoch nicht am Bedarf orientiert. Auch diese Variante sieht den kompletten Erhalt der Wasserflächen des Freibades vor. Im Unterschied zur „großen Lösung“ geht man hier davon aus, dass eine Sanierung der hohlliegenden Fliesen ausreichend ist, um das Bad noch 20 bis 30 Jahre (Angaben der BI) weiter betreiben zu können. Die Befürworter halten diese Lösung sowohl in Bezug auf die Baukosten als auch die laufenden Kosten für die wirtschaftlichste Lösung.
 
 

 

2. Wie hoch werden die Investitions- und Betriebskosten geschätzt? 

A. Investitionskosten


Die Investitionskosten für die Varianten „kleine Lösung“ und „große Lösung“ wurden durch die beauftragten Planer Krieger Ingenieure für unterschiedliche Leistungsphasen (=Planungsphasen) berechnet. Daher sind die Zahlen nicht exakt, jedoch hinreichend genau, miteinander vergleichbar. Angegeben werden hier die Netto-Beträge. Die Baunebenkosten (Planung, Gutachten, Prüfungen, ...) werden als Prozentsatz (27,4%) der Baukosten angegeben. Das ist so üblich. 
 
 Die BI geht für ihre Variante davon aus, dass die Investitionskosten bei maximal 13 Mio. € liegen. Eine Bewertung der Herleitung seitens der BI erfolgt in der Anlage. 
 
 An dieser Stelle werden die Investitionskosten aus den Ansätzen der „großen Lösung“ hergeleitet. Dadurch sind die Zahlen vergleichbar. Berücksichtigt werden 
 - das Hallenbad als fixe Größe, 
 - eine gegenüber der „kleinen Lösung“ vergrößerte Wasseraufbereitung 
 - und die Sanierung der hohlliegenden Fliesen sowie der defekten Dehnfugen. 
 Es wird hierfür ein Anteil von 20% der Wandflächen als akut sanierungsbedürftig unterstellt. 
 
 Es wird zugunsten dieser Variante unterstellt, dass trotz des Ersatzes der Aufbereitungstechnik keine Änderungen an der Beckenhydraulik erforderlich werden. Sollte diese Vorstellung als nicht genehmigungsfähig herausstellen - das einschlägige Regelwerk zur Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes enthält entsprechende Hinweise - wird der für die „große Lösung“ ermittelte Aufwand erforderlich.
 
 In der Bewertung der Investitionskosten sind die zu erwartenden Zuschüsse aus der Förderung des Landes zu berücksichtigen. Im Haushalt des Jahres 2020 sind 6 Mio. € als Zuschüsse ausgewiesen. Diese verteilen sich etwa zur Hälfte auf das Hallenbad und das Freibad. Eine Förderung wird nur für die Deckung des Bedarfs und die wirtschaftlichste Lösung gewährt. 

Es werden demnach folgende Eigenmittel erforderlich:
 


 

 kleine Lösung     große Lösung   BI-Variante    
Herstellung netto                 15 Mio €17Mio €14 Mio €
Baunebenkosten4 Mio €5 Mio €4 Mio €
Baukosten netto19 Mio €22 Mio €18 Mio €
    
Förderung Hallenbad-3 Mio €-3 Mio €-3 Mio €
Förderung Freibad-3 Mio € 0 Mio € 0 Mio €
erforderliche Eigenmittel13 Mio €19 Mio €15 Mio €

B. Jährliche Belastung des Haushalts
 

Auch die jährliche Belastungen des Haushalts sind den Zusammenstellungen der Verwaltung für die „kleine Lösung“ und die „große Lösung“ entnommen. Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Ergebnishaushalt (erfasst Aufwendungen und Erträge) und dem Finanzhaushalt (erfasst die Zahlungsströme). Im Ergebnishaushalt werden daher die Erlöse und Kosten (Deckungsbeitrag I) sowie die Zinsen und Abschreibungen erfasst. Im Finanzhaushalt werden neben dem Deckungsbeitrag I Zins und Tilgung erfasst. 
 
 

Da von verschiedenen Seiten die Einnahmen für ein komplett erhaltenes Freibad als zu niedrig kritisiert werden wird für diesen Vergleich zusätzlich noch angenommen, dass Besucherzahlen über 1000 (entspricht einer üblichen Bemessungsgröße, dem 85-Perzentil der Besucherzahlen 2015/2016) nur bei großer Wasserfläche generiert werden. Hergeleitet aus den Besucherzahlen für 2015 (gutes Jahr) und 2016 (mittleres Jahr) ergibt sich hier eine zusätzliche Einnahme von ca. 55.000 €. 
 
 

Bei der Berechnung von Zins und Tilgung wird die Förderung durch das Land direkt berücksichtigt. Auch für die Abschreibung wirkt sich die Zuwendung des Landes durch Auslösung eines entsprechenden Sonderpostens analog zur Abschreibung positiv auf das Ergebnis aus. 
 
 

Eine Berücksichtigung der Abschreibung für das bestehende Freibad ist entgegen anderer Darstellung im Rahmen der Diskussion im Stadtrat nicht relevant, da sie 2025 ausläuft. Die in der Stadtratssitzung am 02.07.2020 diskutierte Abschreibungsdauer von 80 Jahren bezieht sich auf die Gebäudehülle der Hallenbades. 
 
 

Bei der BI-Variante ist zudem zu berücksichtigen, dass ein erhöhter jährlicher Aufwand zur Sanierung schadhafter Fliesen anzusetzen ist. Dieser leitet sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre zu etwa 25.000 € her. Es ist anzunehmen, dass dieser Aufwand im Laufe der 
 Restnutzungsdauer deutlich ansteigt. Dieses wird hier jedoch nicht berücksichtigt. 


 

 kleine Lösunggroße LösungBI-Variante  
Summe Erlöse (Verwaltung  255.000 €267.000 €267.000 €
Zuschlag Wasserfläche   55.000 €  55.000 € 
Betriebskosten (Verwaltung)-258.000 €-347.000 €-347.000 €
Zuschlag Fliesensanierung     -25.000 €
Operative Kosten-751.000 €-925.000 €-898.000 €
Deckungsbeitrag I, gerundet-755.000 €-925.000 €-950.000 €
    
Zins ( 0,70%)-90.000 €-130.000 €-105.000 €
Tilgung (3,09%)-400.000 €-590.000 €-480.000 €
Abschreibung (3,20 %)-415.000 €-610.000 €-480.000 €
    
Belastung Ergebnishaushalt-1.260.000 €-1.665.000 €-1.535.000 €
Belastung Finanzhaushalt-1.245.000 €-1.645.000 €-1.515.000 €

 

Update 25.10.2023:

Leider ist die Original-Dokumentation der Bewertung (Autor: SPD Wittlich) nicht mehr abrufbar, weshalb wir leider keinen Link mehr zur Verfügung stellen können.

Fakten zur Sanierung des Vitelliusbades

17.08.20 –

1. Welche Varianten werden diskutiert?
 

Seitens der Verwaltung wurden zwei Lösungsansätze miteinander verglichen, hier bezeichnet als „kleine Lösung“ und „große Lösung“. Hinzu kommt ein Vorschlag der BI „Rettet das Freibad“, hier als BI-Variante bezeichnet.
 
 

Dabei ist die Ausgestaltung des Hallenbades als Kombibad inzwischen vermeintlich nicht mehr umstritten. Das Hallenbad wird zukünftig über das ganze Jahr geöffnet sein, was insbesondere bei kalten oder regnerischem Sommerwetter deutlich Vorteile gegenüber der heutigen Situation mit sich bringt. Im Hallenbad sind drei Becken vorgesehen:
 - ein 25-m-Schwimmerbecken, dieses soll 12,5 Meter breit werden und erlaubt so 6 Trainingsbahnen oder 5 Wettkampfbahnen;
 - ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, dieses soll eine Größe von 12,50 m x 8,00 m
 haben;
 - ein Plantschbecken mit 40 m2 Wasserfläche;
 - eine Sprunganlage mit 1-m-Brett und 3-m-Turm.
 
 

Die Wasserfläche im Hallenbad wird sich gegenüber heute von 250 m2 auf 450 m2 fast verdoppeln. An das Hallenbad soll zudem eine neue, ganzjährig nutzbare Großrutsche angedockt werden. 
 
 

Für den Freibadteil stehen folgende Varianten im Raum:
 

A. Variante „kleine Lösung“


Diese Lösung wurde in einem langen Planungs- und Entwicklungsprozess herausgearbeitet. Sie orientiert sich an der Bedarfsermittlung im Gutachten der Altenburg Unternehmensberatung. Dieses ist verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der Wasserfläche im Freibad. Zusammen mit den Becken des Hallenbades werden nach dieser Variante jedoch noch etwa zwei Drittel der heutigen Wasserfläche zur Verfügung stehen. Konkret werden das Abenteuer-, das Wärme- und das Nichtschwimmerbecken aufgegeben. Das 50-m-Becken wird unterteilt
 - in einen Schwimmerbereich mit drei 50-m-Bahnen 
 - sowie einem Erlebnis- und Nichtschwimmerbereich mit einer Wasserfläche von etwa 600 m2. 
 Die Gesamtwasserfläche des Beckens beträgt ca. 900 m2.
 
 

Die Auskleidung der Becken erfolgt in Edelstahl. Dieses Lösung ist beständig, wartungsarm und nachhaltig, da der Werkstoff am Ende der Lebensdauer der Anlage wiederverwertet werden kann. 
 
 

Die „kleine Lösung“ wird von der Mehrheit des Stadtrates als die geeignete Variante angesehen. 
 

B. Variante „Große Lösung“


Auf Betreiben der Bürgerinitiative wurde durch die Planer der Erhalt des Freibades in der jetzigen Form und Größe untersucht. Es wurden Materialgutachten vom Beton und Fliesen angefertigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Betonkonstruktion der Becken einwandfrei ist. Die Fliesenauskleidung ist in nennenswertem Umfang schadhaft, ebenso die Dehnungsfugen und Beckenköpfe. Einzelheiten dazu sind unter Abschnitt 3 erläutern. Da die Beckenhydraulik und die Volumenströme an das aktuelle Regelwerk (DIN 19643) anzupassen sind schlagen die Planer eine Neuverlegung der Leitungen und eine Auskleidung der Becken in Edelstahl vor. 
 
 Die „große Lösung“ wird von allen Stadtratsmitgliedern als - zumindest derzeit - nicht umsetzbar betrachtet.
 
 

C. „BI-Variante“


Diese Variante, vorgeschlagen durch die BI, wurde durch das Ratsmitglied Michael Praeder im Stadtrat inhaltlich aufgegriffen und zur Abstimmung gestellt. Sie stellt das Minderheitenvotum dar. Sie wird bedarfsgerecht genannt, ist jedoch nicht am Bedarf orientiert. Auch diese Variante sieht den kompletten Erhalt der Wasserflächen des Freibades vor. Im Unterschied zur „großen Lösung“ geht man hier davon aus, dass eine Sanierung der hohlliegenden Fliesen ausreichend ist, um das Bad noch 20 bis 30 Jahre (Angaben der BI) weiter betreiben zu können. Die Befürworter halten diese Lösung sowohl in Bezug auf die Baukosten als auch die laufenden Kosten für die wirtschaftlichste Lösung.
 
 

 

2. Wie hoch werden die Investitions- und Betriebskosten geschätzt? 

A. Investitionskosten


Die Investitionskosten für die Varianten „kleine Lösung“ und „große Lösung“ wurden durch die beauftragten Planer Krieger Ingenieure für unterschiedliche Leistungsphasen (=Planungsphasen) berechnet. Daher sind die Zahlen nicht exakt, jedoch hinreichend genau, miteinander vergleichbar. Angegeben werden hier die Netto-Beträge. Die Baunebenkosten (Planung, Gutachten, Prüfungen, ...) werden als Prozentsatz (27,4%) der Baukosten angegeben. Das ist so üblich. 
 
 Die BI geht für ihre Variante davon aus, dass die Investitionskosten bei maximal 13 Mio. € liegen. Eine Bewertung der Herleitung seitens der BI erfolgt in der Anlage. 
 
 An dieser Stelle werden die Investitionskosten aus den Ansätzen der „großen Lösung“ hergeleitet. Dadurch sind die Zahlen vergleichbar. Berücksichtigt werden 
 - das Hallenbad als fixe Größe, 
 - eine gegenüber der „kleinen Lösung“ vergrößerte Wasseraufbereitung 
 - und die Sanierung der hohlliegenden Fliesen sowie der defekten Dehnfugen. 
 Es wird hierfür ein Anteil von 20% der Wandflächen als akut sanierungsbedürftig unterstellt. 
 
 Es wird zugunsten dieser Variante unterstellt, dass trotz des Ersatzes der Aufbereitungstechnik keine Änderungen an der Beckenhydraulik erforderlich werden. Sollte diese Vorstellung als nicht genehmigungsfähig herausstellen - das einschlägige Regelwerk zur Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes enthält entsprechende Hinweise - wird der für die „große Lösung“ ermittelte Aufwand erforderlich.
 
 In der Bewertung der Investitionskosten sind die zu erwartenden Zuschüsse aus der Förderung des Landes zu berücksichtigen. Im Haushalt des Jahres 2020 sind 6 Mio. € als Zuschüsse ausgewiesen. Diese verteilen sich etwa zur Hälfte auf das Hallenbad und das Freibad. Eine Förderung wird nur für die Deckung des Bedarfs und die wirtschaftlichste Lösung gewährt. 

Es werden demnach folgende Eigenmittel erforderlich:
 


 

 kleine Lösung     große Lösung   BI-Variante    
Herstellung netto                 15 Mio €17Mio €14 Mio €
Baunebenkosten4 Mio €5 Mio €4 Mio €
Baukosten netto19 Mio €22 Mio €18 Mio €
    
Förderung Hallenbad-3 Mio €-3 Mio €-3 Mio €
Förderung Freibad-3 Mio € 0 Mio € 0 Mio €
erforderliche Eigenmittel13 Mio €19 Mio €15 Mio €

B. Jährliche Belastung des Haushalts
 

Auch die jährliche Belastungen des Haushalts sind den Zusammenstellungen der Verwaltung für die „kleine Lösung“ und die „große Lösung“ entnommen. Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Ergebnishaushalt (erfasst Aufwendungen und Erträge) und dem Finanzhaushalt (erfasst die Zahlungsströme). Im Ergebnishaushalt werden daher die Erlöse und Kosten (Deckungsbeitrag I) sowie die Zinsen und Abschreibungen erfasst. Im Finanzhaushalt werden neben dem Deckungsbeitrag I Zins und Tilgung erfasst. 
 
 

Da von verschiedenen Seiten die Einnahmen für ein komplett erhaltenes Freibad als zu niedrig kritisiert werden wird für diesen Vergleich zusätzlich noch angenommen, dass Besucherzahlen über 1000 (entspricht einer üblichen Bemessungsgröße, dem 85-Perzentil der Besucherzahlen 2015/2016) nur bei großer Wasserfläche generiert werden. Hergeleitet aus den Besucherzahlen für 2015 (gutes Jahr) und 2016 (mittleres Jahr) ergibt sich hier eine zusätzliche Einnahme von ca. 55.000 €. 
 
 

Bei der Berechnung von Zins und Tilgung wird die Förderung durch das Land direkt berücksichtigt. Auch für die Abschreibung wirkt sich die Zuwendung des Landes durch Auslösung eines entsprechenden Sonderpostens analog zur Abschreibung positiv auf das Ergebnis aus. 
 
 

Eine Berücksichtigung der Abschreibung für das bestehende Freibad ist entgegen anderer Darstellung im Rahmen der Diskussion im Stadtrat nicht relevant, da sie 2025 ausläuft. Die in der Stadtratssitzung am 02.07.2020 diskutierte Abschreibungsdauer von 80 Jahren bezieht sich auf die Gebäudehülle der Hallenbades. 
 
 

Bei der BI-Variante ist zudem zu berücksichtigen, dass ein erhöhter jährlicher Aufwand zur Sanierung schadhafter Fliesen anzusetzen ist. Dieser leitet sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre zu etwa 25.000 € her. Es ist anzunehmen, dass dieser Aufwand im Laufe der 
 Restnutzungsdauer deutlich ansteigt. Dieses wird hier jedoch nicht berücksichtigt. 


 

 kleine Lösunggroße LösungBI-Variante  
Summe Erlöse (Verwaltung  255.000 €267.000 €267.000 €
Zuschlag Wasserfläche   55.000 €  55.000 € 
Betriebskosten (Verwaltung)-258.000 €-347.000 €-347.000 €
Zuschlag Fliesensanierung     -25.000 €
Operative Kosten-751.000 €-925.000 €-898.000 €
Deckungsbeitrag I, gerundet-755.000 €-925.000 €-950.000 €
    
Zins ( 0,70%)-90.000 €-130.000 €-105.000 €
Tilgung (3,09%)-400.000 €-590.000 €-480.000 €
Abschreibung (3,20 %)-415.000 €-610.000 €-480.000 €
    
Belastung Ergebnishaushalt-1.260.000 €-1.665.000 €-1.535.000 €
Belastung Finanzhaushalt-1.245.000 €-1.645.000 €-1.515.000 €

 

Update 25.10.2023:

Leider ist die Original-Dokumentation der Bewertung (Autor: SPD Wittlich) nicht mehr abrufbar, weshalb wir leider keinen Link mehr zur Verfügung stellen können.

Fakten zur Sanierung des Vitelliusbades

17.08.20 –

1. Welche Varianten werden diskutiert?
 

Seitens der Verwaltung wurden zwei Lösungsansätze miteinander verglichen, hier bezeichnet als „kleine Lösung“ und „große Lösung“. Hinzu kommt ein Vorschlag der BI „Rettet das Freibad“, hier als BI-Variante bezeichnet.
 
 

Dabei ist die Ausgestaltung des Hallenbades als Kombibad inzwischen vermeintlich nicht mehr umstritten. Das Hallenbad wird zukünftig über das ganze Jahr geöffnet sein, was insbesondere bei kalten oder regnerischem Sommerwetter deutlich Vorteile gegenüber der heutigen Situation mit sich bringt. Im Hallenbad sind drei Becken vorgesehen:
 - ein 25-m-Schwimmerbecken, dieses soll 12,5 Meter breit werden und erlaubt so 6 Trainingsbahnen oder 5 Wettkampfbahnen;
 - ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, dieses soll eine Größe von 12,50 m x 8,00 m
 haben;
 - ein Plantschbecken mit 40 m2 Wasserfläche;
 - eine Sprunganlage mit 1-m-Brett und 3-m-Turm.
 
 

Die Wasserfläche im Hallenbad wird sich gegenüber heute von 250 m2 auf 450 m2 fast verdoppeln. An das Hallenbad soll zudem eine neue, ganzjährig nutzbare Großrutsche angedockt werden. 
 
 

Für den Freibadteil stehen folgende Varianten im Raum:
 

A. Variante „kleine Lösung“


Diese Lösung wurde in einem langen Planungs- und Entwicklungsprozess herausgearbeitet. Sie orientiert sich an der Bedarfsermittlung im Gutachten der Altenburg Unternehmensberatung. Dieses ist verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der Wasserfläche im Freibad. Zusammen mit den Becken des Hallenbades werden nach dieser Variante jedoch noch etwa zwei Drittel der heutigen Wasserfläche zur Verfügung stehen. Konkret werden das Abenteuer-, das Wärme- und das Nichtschwimmerbecken aufgegeben. Das 50-m-Becken wird unterteilt
 - in einen Schwimmerbereich mit drei 50-m-Bahnen 
 - sowie einem Erlebnis- und Nichtschwimmerbereich mit einer Wasserfläche von etwa 600 m2. 
 Die Gesamtwasserfläche des Beckens beträgt ca. 900 m2.
 
 

Die Auskleidung der Becken erfolgt in Edelstahl. Dieses Lösung ist beständig, wartungsarm und nachhaltig, da der Werkstoff am Ende der Lebensdauer der Anlage wiederverwertet werden kann. 
 
 

Die „kleine Lösung“ wird von der Mehrheit des Stadtrates als die geeignete Variante angesehen. 
 

B. Variante „Große Lösung“


Auf Betreiben der Bürgerinitiative wurde durch die Planer der Erhalt des Freibades in der jetzigen Form und Größe untersucht. Es wurden Materialgutachten vom Beton und Fliesen angefertigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Betonkonstruktion der Becken einwandfrei ist. Die Fliesenauskleidung ist in nennenswertem Umfang schadhaft, ebenso die Dehnungsfugen und Beckenköpfe. Einzelheiten dazu sind unter Abschnitt 3 erläutern. Da die Beckenhydraulik und die Volumenströme an das aktuelle Regelwerk (DIN 19643) anzupassen sind schlagen die Planer eine Neuverlegung der Leitungen und eine Auskleidung der Becken in Edelstahl vor. 
 
 Die „große Lösung“ wird von allen Stadtratsmitgliedern als - zumindest derzeit - nicht umsetzbar betrachtet.
 
 

C. „BI-Variante“


Diese Variante, vorgeschlagen durch die BI, wurde durch das Ratsmitglied Michael Praeder im Stadtrat inhaltlich aufgegriffen und zur Abstimmung gestellt. Sie stellt das Minderheitenvotum dar. Sie wird bedarfsgerecht genannt, ist jedoch nicht am Bedarf orientiert. Auch diese Variante sieht den kompletten Erhalt der Wasserflächen des Freibades vor. Im Unterschied zur „großen Lösung“ geht man hier davon aus, dass eine Sanierung der hohlliegenden Fliesen ausreichend ist, um das Bad noch 20 bis 30 Jahre (Angaben der BI) weiter betreiben zu können. Die Befürworter halten diese Lösung sowohl in Bezug auf die Baukosten als auch die laufenden Kosten für die wirtschaftlichste Lösung.
 
 

 

2. Wie hoch werden die Investitions- und Betriebskosten geschätzt? 

A. Investitionskosten


Die Investitionskosten für die Varianten „kleine Lösung“ und „große Lösung“ wurden durch die beauftragten Planer Krieger Ingenieure für unterschiedliche Leistungsphasen (=Planungsphasen) berechnet. Daher sind die Zahlen nicht exakt, jedoch hinreichend genau, miteinander vergleichbar. Angegeben werden hier die Netto-Beträge. Die Baunebenkosten (Planung, Gutachten, Prüfungen, ...) werden als Prozentsatz (27,4%) der Baukosten angegeben. Das ist so üblich. 
 
 Die BI geht für ihre Variante davon aus, dass die Investitionskosten bei maximal 13 Mio. € liegen. Eine Bewertung der Herleitung seitens der BI erfolgt in der Anlage. 
 
 An dieser Stelle werden die Investitionskosten aus den Ansätzen der „großen Lösung“ hergeleitet. Dadurch sind die Zahlen vergleichbar. Berücksichtigt werden 
 - das Hallenbad als fixe Größe, 
 - eine gegenüber der „kleinen Lösung“ vergrößerte Wasseraufbereitung 
 - und die Sanierung der hohlliegenden Fliesen sowie der defekten Dehnfugen. 
 Es wird hierfür ein Anteil von 20% der Wandflächen als akut sanierungsbedürftig unterstellt. 
 
 Es wird zugunsten dieser Variante unterstellt, dass trotz des Ersatzes der Aufbereitungstechnik keine Änderungen an der Beckenhydraulik erforderlich werden. Sollte diese Vorstellung als nicht genehmigungsfähig herausstellen - das einschlägige Regelwerk zur Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes enthält entsprechende Hinweise - wird der für die „große Lösung“ ermittelte Aufwand erforderlich.
 
 In der Bewertung der Investitionskosten sind die zu erwartenden Zuschüsse aus der Förderung des Landes zu berücksichtigen. Im Haushalt des Jahres 2020 sind 6 Mio. € als Zuschüsse ausgewiesen. Diese verteilen sich etwa zur Hälfte auf das Hallenbad und das Freibad. Eine Förderung wird nur für die Deckung des Bedarfs und die wirtschaftlichste Lösung gewährt. 

Es werden demnach folgende Eigenmittel erforderlich:
 


 

 kleine Lösung     große Lösung   BI-Variante    
Herstellung netto                 15 Mio €17Mio €14 Mio €
Baunebenkosten4 Mio €5 Mio €4 Mio €
Baukosten netto19 Mio €22 Mio €18 Mio €
    
Förderung Hallenbad-3 Mio €-3 Mio €-3 Mio €
Förderung Freibad-3 Mio € 0 Mio € 0 Mio €
erforderliche Eigenmittel13 Mio €19 Mio €15 Mio €

B. Jährliche Belastung des Haushalts
 

Auch die jährliche Belastungen des Haushalts sind den Zusammenstellungen der Verwaltung für die „kleine Lösung“ und die „große Lösung“ entnommen. Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Ergebnishaushalt (erfasst Aufwendungen und Erträge) und dem Finanzhaushalt (erfasst die Zahlungsströme). Im Ergebnishaushalt werden daher die Erlöse und Kosten (Deckungsbeitrag I) sowie die Zinsen und Abschreibungen erfasst. Im Finanzhaushalt werden neben dem Deckungsbeitrag I Zins und Tilgung erfasst. 
 
 

Da von verschiedenen Seiten die Einnahmen für ein komplett erhaltenes Freibad als zu niedrig kritisiert werden wird für diesen Vergleich zusätzlich noch angenommen, dass Besucherzahlen über 1000 (entspricht einer üblichen Bemessungsgröße, dem 85-Perzentil der Besucherzahlen 2015/2016) nur bei großer Wasserfläche generiert werden. Hergeleitet aus den Besucherzahlen für 2015 (gutes Jahr) und 2016 (mittleres Jahr) ergibt sich hier eine zusätzliche Einnahme von ca. 55.000 €. 
 
 

Bei der Berechnung von Zins und Tilgung wird die Förderung durch das Land direkt berücksichtigt. Auch für die Abschreibung wirkt sich die Zuwendung des Landes durch Auslösung eines entsprechenden Sonderpostens analog zur Abschreibung positiv auf das Ergebnis aus. 
 
 

Eine Berücksichtigung der Abschreibung für das bestehende Freibad ist entgegen anderer Darstellung im Rahmen der Diskussion im Stadtrat nicht relevant, da sie 2025 ausläuft. Die in der Stadtratssitzung am 02.07.2020 diskutierte Abschreibungsdauer von 80 Jahren bezieht sich auf die Gebäudehülle der Hallenbades. 
 
 

Bei der BI-Variante ist zudem zu berücksichtigen, dass ein erhöhter jährlicher Aufwand zur Sanierung schadhafter Fliesen anzusetzen ist. Dieser leitet sich aus dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre zu etwa 25.000 € her. Es ist anzunehmen, dass dieser Aufwand im Laufe der 
 Restnutzungsdauer deutlich ansteigt. Dieses wird hier jedoch nicht berücksichtigt. 


 

 kleine Lösunggroße LösungBI-Variante  
Summe Erlöse (Verwaltung  255.000 €267.000 €267.000 €
Zuschlag Wasserfläche   55.000 €  55.000 € 
Betriebskosten (Verwaltung)-258.000 €-347.000 €-347.000 €
Zuschlag Fliesensanierung     -25.000 €
Operative Kosten-751.000 €-925.000 €-898.000 €
Deckungsbeitrag I, gerundet-755.000 €-925.000 €-950.000 €
    
Zins ( 0,70%)-90.000 €-130.000 €-105.000 €
Tilgung (3,09%)-400.000 €-590.000 €-480.000 €
Abschreibung (3,20 %)-415.000 €-610.000 €-480.000 €
    
Belastung Ergebnishaushalt-1.260.000 €-1.665.000 €-1.535.000 €
Belastung Finanzhaushalt-1.245.000 €-1.645.000 €-1.515.000 €

 

Update 25.10.2023:

Leider ist die Original-Dokumentation der Bewertung (Autor: SPD Wittlich) nicht mehr abrufbar, weshalb wir leider keinen Link mehr zur Verfügung stellen können.

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